Nebenkostenabrechnung enthält oft falsche Angaben
Viele Nebenkostenabrechnungen werden vom Vermieter fehlerhaft erstellt. Das Nachsehen hat dann der Mieter.
Der Begriff der Nebenkosten (auch: Betriebskosten) ist gesetzlich definiert. Es handelt sich um Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Nicht zu den Betriebskosten zählen zum Beispiel Verwaltungskosten und Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung.
Die juristische Literatur unterscheidet auch zwischen kalten und warmen Betriebskosten. Warme Betriebskosten sind diejenigen, die für die Bereitstellung für Warmwasser und Wohnungswärme anfallen. Unter kalte Betriebskosten werden die übrigen Kostenarten zusammengefasst.
Eine Auflistung der einzelnen Betriebskosten findet sich auch im Gesetz wieder, § 2 BetrKV. Im Rahmen des Mietverhältnisses können die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Dabei hat der Vermieter stets den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz im Auge zu behalten. Zwar kann er Verträge mit Dritten (z.B. Hausmeister, Strom, Gartenpflege, etc.) nach freiem Ermessen abschließen. Ob die so entstehenden Kosten aber auf den Mieter umgelegt werden können bestimmt sich nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
Denn der Vermieter hat grundsätzlich Vergleiche anzustellen und alternative Angebote einzuholen. Vergleichsangebote müssen im Rahmen des Marktes ausgelotet werden, um überzogene Preise auszuschließen.
Der einzelne Mieter hat in der Regel nicht die Möglichkeit, seine Nebenkostenabrechnung auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen, da ihm Vergleichswerte fehlen.
Mit dem Quick-Check und dem Nebenkosten-Rechner können Sie Ihre Nebenkosten mit den von uns ermittelten Durchschnittswerten vergleichen, um so einen ersten Anhaltspunkt für die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit zu erhalten.
Jedoch muss nicht in jedem Fall, in dem Ihre Nebenkosten weit über dem Durchschnitt liegen, auch ein Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vorliegen. Denn gibt es in der Region, in der sich das Mietobjekt befindet, keinen günstigeren Leistungsanbieter, hat der Vermieter insoweit auch keine Wahlmöglichkeit. Er verstößt dann auch nicht gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.
In solchen Fällen kann eine Klärung nur durch fachkundige Stellen (Rechtsanwälte, Mieterbund, etc.) oder durch ein Gespräch mit dem Vermieter erzielt werden.
Nun haben Sie als Mieter eine Vielzahl von Rechten und Möglichkeiten. Denn eine solche Abrechnung muss eine ebensolche Vielzahl rechtlicher Voraussetzungen erfüllen. Die Literatur hierzu füllt ganze Regale. So können Sie als Mieter deshalb auch Einsicht in die Beleg nehmen, um die Grundlagen Ihrer Abrechnung zu prüfen. Aber wissen Sie wonach Sie suchen müssen? Wegen dieser anfänglichen Kosten und Mühen schrecken viele vor einer Überprüfung zurück und scheuen auch den Weg zu einem fachlichen Berater. Das schlechte Gefühl jedoch bleibt. Aber auch die Mehrheit der Berater kann Ihnen nur schwer das Gefühl nehmen, ob Ihre Abrechnung „zu hoch“ ist. Denn Vergleichszahlen fehlen in der Regel.
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Jeder Mieter hat die Möglichkeit seine Nebenkostenabrechnung unabhängig prüfen zu lassen.
Dies ist durch den Service von www.nebenkosten-rechner.de seit einiger Zeit auch kostenlos möglich. Auf dem Portal für Mieter, Nebenkosten und Betriebskosten können Sie durch Eingabe Ihrer Daten aus der erhaltenen Nebenkostenabrechnung die berechneten Nebenkosten mit denen tausender weiterer Besucher zu vergleichen.
So sehen Sie mit wenigen Klicks, ob Ihre Betriebskosten im Durchschnitt liegen oder gar darüber.
Seit kurzem gibt es dazu auch eine Anwaltssuche, die Ihnen Anwälte in Ihrer Region empfehlen, die als Schwerpunkt Mietrecht gewählt haben oder auch Fachanwalt in Mietrecht sind.
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